Berufsunfähigkeitsversicherung für Krankenschwester
Die meisten Krankenschwestern unterschätzen das Risiko Berufsunfähig zu werden. Bei den Policen gibt es einige Klauseln, wie zum Beispiel die Infektionsklausel, zu beachten.
Diejenigen, die in einem Pflegeberuf tätig sind, sind auch sehr oft körperlichen und seelischen Belastungen ausgesetzt. Der Umgang mit kranken oder älteren Menschen welche auf die Pflege angewiesen sind, durch Bewegungseinschränkungen müssen in der Regel mehrmals täglich vom Bett in den Rollstuhl gehoben werden und auch umgekehrt. Aber auch die körperliche Pflege von Bettlägerigen Menschen ist eine körperliche Belastung. Ins besondere für Krankenschwestern und Pfleger stellt die eine körperliche und psychische Belastung dar. Auch wenn Patienten versterben. Aus diesem Grund ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Krankenschwestern unverzichtbar.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Krankenschwestern bietet viele Vorteile
Es ist nicht verwunderlich, dass die meisten Krankenschwestern mit einem hohen Risiko leben, noch vor dem Eintritt in die Altersrente in die Berufsunfähigkeit geraten. In dieser Situation ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Krankenschwestern ein Vorteil, denn rund 37,47 % aller Krankenschwestern beziehen vor dem Eintritt in die reguläre Rente die Erwerbsminderungsrente. Diese tritt in Kraft wenn es der Krankenschwester oder dem Pfleger nicht mehr möglich ist aufgrund gesundheitlicher Probleme den Beruf nicht mehr dauerhaft ausüben können.
Vorsorge die sich bezahlt macht
Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Krankenschwestern füllt insoweit eine Lücke zwischen der gesetzlichen Versorgung und dem tatsächlichen Bedarf. Die Höhe des Geldes das man im Versicherungsfall erhält kann man selber festlegen. Auch zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung viel Früher als die gesetzliche Rente. Diese springt schon bei 50 % der Berufsunfähigkeit ein. Die meisten Versicherer verzichten auch auf die abstrakte Verweisung hierbei ist es unwichtig ob der Versicherte noch in einem anderen Beruf arbeiten kann, denn es geht nur darum, ob er in seinem bisher ausgeübten Beruf noch tätig sein kann.
Für eine Krankenschwester sind besondere Berufsrisiken mitzuversichern.
Für Kunden empfiehlt es sich einen Spezialisierten Vermittler wie zum Beispiel unter www.karn.de zu kontaktieren.
An erster Stelle steht hier die Infektionsklausel.
Ein Berufsverbot, das infolge einer Infektion länger als sechs Monate anhält, berechtigt die Versicherte zur Inanspruchnahme der vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.
Nicht alle Versicherer bieten diese Klausel an, da ist ein Vergleich angebracht.
An zweiter Stelle ist hier der Verzicht auf die abstrakte Verweisung zu nennen. Ist eine Krankenschwester etwa aufgrund von Rückenproblemen nicht mehr in der Lage als Pfleger zu arbeiten, kann aber beispielsweise immer noch eine Beschäftigung als Aushilfe im Supermarkt ausüben, so besteht kein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente.
Pressekontakt:
Agentur Karn
www.karn.de
Michael Karn
In den Schafhecken 15
64739 Höchst
Tel.: 06163 /309037
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Der Artikel beschreibt die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Krankenschwestern. Die meisten Krankenschwestern unterschätzen das Risiko Berufsunfähig zu werden. Bei den Policen gibt es einige Klauseln, wie zum Beispiel die Infektionsklausel, zu beachten.
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