Deutsche Zweitmarkt wird von Fondsbörse Deutschland übernommen

Wie es scheint haben sich die zwei größten Marktplätze für Anteile geschlossener Fonds in Deutschland zum 1. Oktober diesen Jahres zusammengeschlossen und die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus:

Die Fondsbörse Deutschland kümmert sich an den Börsen Hamburg, München, Hannover unter „zweitmarkt.de“ um den Handel mit geschlossenen Fonds, insbesondere von Banken und Sparkassen. Die Deutsche Zweitmarkt AG gehört, wie die Deutsche Fondsresearch und die Emissionshäuser Real und Maritim Invest, der Investment-Holding Salomon und der Beteiligungsgesellschaft Atlanta, die vorwiegend Schiffsbeteiligungen anbietet. Sie orientiert sich verstärkt an den freien Anlagevermittlern.

Die Geschäfte der beiden Makler sollen operativ unabhängig bleiben, allerdings im Laufe der Zeit auf „zweitmarkt.de“ der Fondsbörse Deutschland gebündelt werden, um die Liquidität zu erhöhen und auch Kosten zu sparen. Dies soll letztlich die Abschlusswahrscheinlichkeit für Anleger erhöhen, denn diese waren bisweilen unzufrieden mit den Erträgen aus Verkäufen ihrer Anteile. Die Aufsicht würde dann den Börsen Hamburg, München und Hannover obliegen. Durch die operative Unabhängigkeit soll insbesondere der bestehende Wettbewerb aufrecht erhalten bleiben.

Nunmehr muss noch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zustimmen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich der Zusammenschluss auf den Zweitmarkt auswirkt und wie sich die Geschäfte der beiden Aktiengesellschaften in Zukunft entwickeln. Für die Anleger scheint es zumindest auf den ersten Blick Vorteile zu haben. Ob dem tatsächlich so ist, wird sich zeigen.

Anleger werden im Rahmen der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Banken und Anlagevermittler häufig darauf hingewiesen, sie hätten ihre Anteile verkaufen können, bevor der betreffende Fonds geschlossen wurde. Der Verkauf über den Zweitmarkt geht aber regelmäßig mit Verlusten einher, die Anleger nicht zwingend hinnehmen müssen.

Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher frühzeitig rechtsanwaltlich beraten lassen.

Sie erwartet an unseren Standorten in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.

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